Datenschutzhinweise zu Cloud-Diensten amerikanischer Anbieter: Unterschied zwischen den Versionen

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In der aktuellen Lage aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus stellen viele Firmen ihre Dienste kostenfrei zur Verfügung. Das betrifft aktuell insbesondere Videokonferenzsysteme US-amerikanischer Anbieter.  
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Viele Firmen stellen kostenfreie Cloud-Dienste zur Verfügung. Das betrifft beispielsweise Google-Dienste (Drive,  Docs, Translate, ...) oder KI-Dienste (ChatGPT, Gemini, Bing Chat, ... ) US-amerikanischer Anbieter.  
  
 
Soweit die Universität Paderborn kein Vertragsverhältnis also auch datenschutzrechtliches Vertragsverhältnis mit den jeweiligen externen Anbietern hat, unterliegen diese Dienste nicht der Verantwortung der Universität Paderborn. Daher können die Dienste nur auf freiwilliger Basis, etwa unter Studierenden, eingesetzt werden. Sie sind vor allem kein probates Mittel zur Durchführung der grundständigen Lehre.   
 
Soweit die Universität Paderborn kein Vertragsverhältnis also auch datenschutzrechtliches Vertragsverhältnis mit den jeweiligen externen Anbietern hat, unterliegen diese Dienste nicht der Verantwortung der Universität Paderborn. Daher können die Dienste nur auf freiwilliger Basis, etwa unter Studierenden, eingesetzt werden. Sie sind vor allem kein probates Mittel zur Durchführung der grundständigen Lehre.   
  
Grundsätzlich sind die intern betriebenen Systeme (bei Videokonferenzsystemen Jitsi meet, BigBlueButton) sowie externe Dienste für die die Universität Paderborn Lizenzen erworben hat und mit denen auch ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde, einzusetzen (DFNconf, Zoom C4V und Webex Telekom) .  
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Grundsätzlich sind die intern betriebenen Systeme sowie externe Dienste für die die Universität Paderborn Lizenzen erworben hat und mit denen auch ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde, einzusetzen (DeepL Pro, ZoomX und DFNconf).  
  
 
Werden andere externe Tools in der Lehre ergänzend verwendet, müssen alle Nutzer*innen, insbesondere Dozent*innen, die Freiwilligkeit sicherstellen, d.h., bspw. für Lehrveranstaltungen, dass Studierende auf die hier beschriebene datenschutzrechtliche Situation von den Dozent*innen hingewiesen werden müssen und ihnen zugleich Alternativen angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung von externen Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Universität Paderborn ist ausgeschlossen.
 
Werden andere externe Tools in der Lehre ergänzend verwendet, müssen alle Nutzer*innen, insbesondere Dozent*innen, die Freiwilligkeit sicherstellen, d.h., bspw. für Lehrveranstaltungen, dass Studierende auf die hier beschriebene datenschutzrechtliche Situation von den Dozent*innen hingewiesen werden müssen und ihnen zugleich Alternativen angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung von externen Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Universität Paderborn ist ausgeschlossen.
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Für die Nutzung gilt außerdem, dass sämtliche Nutzer*innen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter akzeptieren. Die Universität hat weder Einfluss auf die Verfügbarkeit der Systeme noch auf die Sicherheit und Vertraulichkeit der dort verarbeiteten Daten. Nutzer*innen müssen daher auch selbst für Sicherungskopien ihrer Daten sorgen.   
 
Für die Nutzung gilt außerdem, dass sämtliche Nutzer*innen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter akzeptieren. Die Universität hat weder Einfluss auf die Verfügbarkeit der Systeme noch auf die Sicherheit und Vertraulichkeit der dort verarbeiteten Daten. Nutzer*innen müssen daher auch selbst für Sicherungskopien ihrer Daten sorgen.   
  
Beispiele für solche Tools sind:
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Beispiel für Tools, die nicht der Verantwortung der Universität Paderborn unterliegen sind:
 
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* Google HangOut   https://policies.google.com/terms?hl=de / https://policies.google.com/privacy?hl=de
== Microsoft Teams, OneDrive, Office365, Skype ==
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* GoToMeeting   https://www.logmeininc.com/de/legal/terms-and-conditions / https://www.logmeininc.com/de/legal/privacy
Studierende und Lehrende der Universität Paderborn können als „Zugabe“ zu den Microsoft-Rahmenvertrag der Universität (Campus- und School-Vertrag), das Office 365 Angebot „Student and Teacher Advantage“ nutzen. Dies beinhaltet auch die Nutzungsmöglichkeit von Microsoft Teams, das Werkzeuge zum kooperativen Arbeiten (Video-, Audiokonferenzen, Chat, Dokumentenablage, …) zur Verfügung stellt.
 
 
 
Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Microsoft:
 
 
 
https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement
 
 
 
== ZOOM ==
 
Zoom ist ein großer US-amerikanischer Anbieter von Lösungen für Videokonferenzen mit Instant-Messaging und Content-Sharing. Derzeit werden kostenlose Angebote beworben. Zoom steht aktuell bzgl. Sicherheitslücken und Weitergabe von Daten im öffentlichen Interesse, der Einsatz sollte wenn erforderlich restriktiv erfolgen, sodass möglichst wenig personenbezogene Daten verarbeitet werden.
 
 
 
https://zoom.us/docs/de-de/privacy-and-legal.html
 
==Google HangOut==
 
https://policies.google.com/terms?hl=de / https://policies.google.com/privacy?hl=de  
 
 
 
==GoToMeeting==
 
https://www.logmeininc.com/de/legal/terms-and-conditions / https://www.logmeininc.com/de/legal/privacy
 

Aktuelle Version vom 4. November 2024, 15:12 Uhr

Allgemeine Informationen
Information
Informationen
BetriebssystemAlle
Servicekeine
Interessant fürAngestellte, Studierende und Gäste
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Viele Firmen stellen kostenfreie Cloud-Dienste zur Verfügung. Das betrifft beispielsweise Google-Dienste (Drive, Docs, Translate, ...) oder KI-Dienste (ChatGPT, Gemini, Bing Chat, ... ) US-amerikanischer Anbieter.

Soweit die Universität Paderborn kein Vertragsverhältnis also auch datenschutzrechtliches Vertragsverhältnis mit den jeweiligen externen Anbietern hat, unterliegen diese Dienste nicht der Verantwortung der Universität Paderborn. Daher können die Dienste nur auf freiwilliger Basis, etwa unter Studierenden, eingesetzt werden. Sie sind vor allem kein probates Mittel zur Durchführung der grundständigen Lehre.

Grundsätzlich sind die intern betriebenen Systeme sowie externe Dienste für die die Universität Paderborn Lizenzen erworben hat und mit denen auch ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde, einzusetzen (DeepL Pro, ZoomX und DFNconf).

Werden andere externe Tools in der Lehre ergänzend verwendet, müssen alle Nutzer*innen, insbesondere Dozent*innen, die Freiwilligkeit sicherstellen, d.h., bspw. für Lehrveranstaltungen, dass Studierende auf die hier beschriebene datenschutzrechtliche Situation von den Dozent*innen hingewiesen werden müssen und ihnen zugleich Alternativen angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung von externen Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Universität Paderborn ist ausgeschlossen.

Für die Nutzung gilt außerdem, dass sämtliche Nutzer*innen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter akzeptieren. Die Universität hat weder Einfluss auf die Verfügbarkeit der Systeme noch auf die Sicherheit und Vertraulichkeit der dort verarbeiteten Daten. Nutzer*innen müssen daher auch selbst für Sicherungskopien ihrer Daten sorgen.

Beispiel für Tools, die nicht der Verantwortung der Universität Paderborn unterliegen sind:


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