Videokonferenz-Tools fuer muendliche Pruefungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Berücksichtigung des Datenschutzes, der Chancengleichheit und der hochschulrechtlichen Vorgaben dürfen für Prüfungen nur das Videokonferenzsystem [[BigBlueButton]] der Universität Paderborn sowie alternativ [[Nutzung von Webkonferenzdiensten des DFN|DFNconf]] des DFN-Vereins genutzt werden.
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Mündliche Prüfungen dürfen durch die am 01. April 2023 in Kraft getretene "Ordnung zur Regelung von Online-Prüfungen" weiterhin als Onlineprüfung durchgeführt werden. Alle zugelassenen Online-Prüfsysteme finden sich hier: [https://www.uni-paderborn.de/lehre/digitale-lehre/uebersicht-pruefungssysteme Übersicht Prüfungssysteme]
 
 
Zusätzlich sind die [https://digital.ub.uni-paderborn.de/urn/urn:nbn:de:hbz:466:2-37122 Corona-Epidemie-Regelung der Universität Paderborn : vom 11. Mai 2020] zu beachten .
 
  
 
Bei allen Videokonferenztools im Zusammenhang mit Prüfungen haben die Prüfer*innen folgendes sicherzustellen.
 
Bei allen Videokonferenztools im Zusammenhang mit Prüfungen haben die Prüfer*innen folgendes sicherzustellen.
  
*Videokonferenzen sind zulässig, aber nur soweit eine Präsenzprüfung unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen unverhältnismäßig wäre.  
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*Videokonferenzen sind zulässig
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**Die Teilnahme an einer mündlichen oder praktischen '''Online-Prüfung''' ist freiwillig. Der*die Prüfungskandidat*in kann sich ohne Angabe von Gründen anstelle einer Online-Prüfung für eine Präsenzprüfung entscheiden. Das ist dem*der Prüfer*in spätestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen (siehe §4 Ordnung zur Regelung von Online-Prüfungen , Link auf letzter Seite, wenn § genannt sind, beziehen sich diese auf die Ordnung…).  
 
*Aufzeichnungen der Prüfungen sind nicht erlaubt.
 
*Aufzeichnungen der Prüfungen sind nicht erlaubt.
*Es sind ausschließlich die Tools [[BigBlueButton]]  und [[Nutzung von Webkonferenzdiensten des DFN|DFNconf]] zulässig.
 
 
*Bei der Nutzung digitaler Tools im Rahmen von Prüfungen sind wie immer aber auch in besonderem Maße die Grundlagen des Datenschutzes zu beachten; im Anschluss: Alle Nutzer*innen sind aufgefordert, datenschutzrechtskonform zu agieren und Beratung zur Bestimmung individueller datenschutzrechtlicher Risiken in Anspruch zu nehmen.
 
*Bei der Nutzung digitaler Tools im Rahmen von Prüfungen sind wie immer aber auch in besonderem Maße die Grundlagen des Datenschutzes zu beachten; im Anschluss: Alle Nutzer*innen sind aufgefordert, datenschutzrechtskonform zu agieren und Beratung zur Bestimmung individueller datenschutzrechtlicher Risiken in Anspruch zu nehmen.
 
*Alle Nutzer*innen haben im Vorfeld der Nutzung von Videokonferenzen die Datenschutzerklärung und Nutzungshinweise für das gewählte Tool zu berücksichtigen.
 
*Alle Nutzer*innen haben im Vorfeld der Nutzung von Videokonferenzen die Datenschutzerklärung und Nutzungshinweise für das gewählte Tool zu berücksichtigen.
 
*Die Kandidat*innen und die Beisitzer*innen sind spätestens im Zeitpunkt der Terminabsprache auf die Nutzung des jeweiligen Videokonferenz-Tools und auf die Erforderlichkeit der Nutzung hinzuweisen.
 
*Die Kandidat*innen und die Beisitzer*innen sind spätestens im Zeitpunkt der Terminabsprache auf die Nutzung des jeweiligen Videokonferenz-Tools und auf die Erforderlichkeit der Nutzung hinzuweisen.
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*Empfehlenswert ist die Durchführung einer Probeprüfung bzw. die Öffnung eines Raumes, in dem sich die Studierenden mit dem Ablauf einer digitalen Prüfung vertraut machen, ihre technische Ausstattung testen und eventuelle Probleme vorher erkennen können.
 
*Den Kandidat*innen und den Beisitzer*innen sind mit der Einladung die Zugangsdaten zur Videokonferenz zu übermitteln.
 
*Den Kandidat*innen und den Beisitzer*innen sind mit der Einladung die Zugangsdaten zur Videokonferenz zu übermitteln.
 
*Die Prüfer*innen müssen sicherstellen, dass mehrere Kandidat*innen nicht gleichzeitig an derselben Konferenz teilnehmen können. Es sind unterschiedliche Konferenzräume zu verwenden oder es ist ein zeitlicher Sicherheitskorridor von 15 Minuten einzuhalten.
 
*Die Prüfer*innen müssen sicherstellen, dass mehrere Kandidat*innen nicht gleichzeitig an derselben Konferenz teilnehmen können. Es sind unterschiedliche Konferenzräume zu verwenden oder es ist ein zeitlicher Sicherheitskorridor von 15 Minuten einzuhalten.
 
 
Für das Videokonferenzsystem BigBlueButton (como-BBB) gibt es konkrete [[Empfehlungen fuer muendliche Pruefungen mit BigBlueButton (como-BBB)|Empfehlungen für mündliche Prüfungen]], die sich aber auf [[Nutzung von Webkonferenzdiensten des DFN|DFNconf]] übertragen lassen.
 

Aktuelle Version vom 15. Januar 2024, 11:59 Uhr

Allgemeine Informationen
Information
Informationen
BetriebssystemAlle
ServiceMedientechnische Veranstaltungsunterstützung
Interessant fürAngestellte und Studierende
HilfeWiki des ZIM der Uni Paderborn

set displaytitle to Videokonferenz-Tools für mündliche Prüfungen

Mündliche Prüfungen dürfen durch die am 01. April 2023 in Kraft getretene "Ordnung zur Regelung von Online-Prüfungen" weiterhin als Onlineprüfung durchgeführt werden. Alle zugelassenen Online-Prüfsysteme finden sich hier: Übersicht Prüfungssysteme

Bei allen Videokonferenztools im Zusammenhang mit Prüfungen haben die Prüfer*innen folgendes sicherzustellen.

  • Videokonferenzen sind zulässig
    • Die Teilnahme an einer mündlichen oder praktischen Online-Prüfung ist freiwillig. Der*die Prüfungskandidat*in kann sich ohne Angabe von Gründen anstelle einer Online-Prüfung für eine Präsenzprüfung entscheiden. Das ist dem*der Prüfer*in spätestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen (siehe §4 Ordnung zur Regelung von Online-Prüfungen , Link auf letzter Seite, wenn § genannt sind, beziehen sich diese auf die Ordnung…).
  • Aufzeichnungen der Prüfungen sind nicht erlaubt.
  • Bei der Nutzung digitaler Tools im Rahmen von Prüfungen sind wie immer aber auch in besonderem Maße die Grundlagen des Datenschutzes zu beachten; im Anschluss: Alle Nutzer*innen sind aufgefordert, datenschutzrechtskonform zu agieren und Beratung zur Bestimmung individueller datenschutzrechtlicher Risiken in Anspruch zu nehmen.
  • Alle Nutzer*innen haben im Vorfeld der Nutzung von Videokonferenzen die Datenschutzerklärung und Nutzungshinweise für das gewählte Tool zu berücksichtigen.
  • Die Kandidat*innen und die Beisitzer*innen sind spätestens im Zeitpunkt der Terminabsprache auf die Nutzung des jeweiligen Videokonferenz-Tools und auf die Erforderlichkeit der Nutzung hinzuweisen.
  • Empfehlenswert ist die Durchführung einer Probeprüfung bzw. die Öffnung eines Raumes, in dem sich die Studierenden mit dem Ablauf einer digitalen Prüfung vertraut machen, ihre technische Ausstattung testen und eventuelle Probleme vorher erkennen können.
  • Den Kandidat*innen und den Beisitzer*innen sind mit der Einladung die Zugangsdaten zur Videokonferenz zu übermitteln.
  • Die Prüfer*innen müssen sicherstellen, dass mehrere Kandidat*innen nicht gleichzeitig an derselben Konferenz teilnehmen können. Es sind unterschiedliche Konferenzräume zu verwenden oder es ist ein zeitlicher Sicherheitskorridor von 15 Minuten einzuhalten.

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