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Redaktionelle Rechte im Videoportal müssen beantragt werden. Der Dienst - in der Rolle „Redakteur/in“ - wird für Mitarbeitende der Universität, nach Beantragung (per E-Mail an imt@upb.de), automatisch freigeschaltet. Für alle weiteren Personen ist eine Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen. | Redaktionelle Rechte im Videoportal müssen beantragt werden. Der Dienst - in der Rolle „Redakteur/in“ - wird für Mitarbeitende der Universität, nach Beantragung (per E-Mail an imt@upb.de), automatisch freigeschaltet. Für alle weiteren Personen ist eine Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen. |
Version vom 15. Oktober 2019, 11:23 Uhr
Allgemeine Informationen
Information | |
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Informationen | |
Betriebssystem | Alle |
Service | Videoportal |
Interessant für | Angestellte und Bereiche |
HilfeWiki des ZIM der Uni Paderborn |
Redaktionelle Rechte im Videoportal müssen beantragt werden. Der Dienst - in der Rolle „Redakteur/in“ - wird für Mitarbeitende der Universität, nach Beantragung (per E-Mail an imt@upb.de), automatisch freigeschaltet. Für alle weiteren Personen ist eine Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen.