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Redaktionelle Rechte müssen im Serviceportal https://serviceportal.uni-paderborn.de unter ''Benutzerverwaltung/weitere Dienste'' beantragt werden. Der Dienst - ''Videoportal Redakteure'' - wird für Mitarbeitende der Universität automatisch genehmigt. Für alle weiteren Personen ist eine manuelle Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen. | Redaktionelle Rechte müssen im Serviceportal https://serviceportal.uni-paderborn.de unter ''Benutzerverwaltung/weitere Dienste'' beantragt werden. Der Dienst - ''Videoportal Redakteure'' - wird für Mitarbeitende der Universität automatisch genehmigt. Für alle weiteren Personen ist eine manuelle Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen. | ||
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+ | Wichtig: Nach der Zuweisung der redaktionellen Rechte ist eine Neuanmeldung am Portal notwendig. |
Version vom 17. April 2020, 13:48 Uhr
Allgemeine Informationen
Information | |
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Informationen | |
Betriebssystem | Alle |
Service | Videoportal |
Interessant für | Angestellte und Bereiche |
HilfeWiki des ZIM der Uni Paderborn |
Redaktionelle Rechte müssen im Serviceportal https://serviceportal.uni-paderborn.de unter Benutzerverwaltung/weitere Dienste beantragt werden. Der Dienst - Videoportal Redakteure - wird für Mitarbeitende der Universität automatisch genehmigt. Für alle weiteren Personen ist eine manuelle Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen.
Wichtig: Nach der Zuweisung der redaktionellen Rechte ist eine Neuanmeldung am Portal notwendig.