Videokonferenz-Tools fuer muendliche Pruefungen
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Unter Berücksichtigung des Datenschutzes, der Chancengleichheit und der hochschulrechtlichen Vorgaben dürfen für Prüfungen nur das Videokonferenzsystem [[BigBlueButton]] der Universität Paderborn sowie alternativ [[Nutzung von Webkonferenzdiensten des DFN|DFNconf]] des DFN-Vereins genutzt werden. | Unter Berücksichtigung des Datenschutzes, der Chancengleichheit und der hochschulrechtlichen Vorgaben dürfen für Prüfungen nur das Videokonferenzsystem [[BigBlueButton]] der Universität Paderborn sowie alternativ [[Nutzung von Webkonferenzdiensten des DFN|DFNconf]] des DFN-Vereins genutzt werden. | ||
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Bei allen Videokonferenztools im Zusammenhang mit Prüfungen haben die Prüfer*innen folgendes sicherzustellen. | Bei allen Videokonferenztools im Zusammenhang mit Prüfungen haben die Prüfer*innen folgendes sicherzustellen. |
Version vom 13. April 2023, 11:39 Uhr
Allgemeine Informationen
Information | |
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Informationen | |
Betriebssystem | Alle |
Service | Medientechnische Veranstaltungsunterstützung |
Interessant für | Angestellte und Studierende |
HilfeWiki des ZIM der Uni Paderborn |
Unter Berücksichtigung des Datenschutzes, der Chancengleichheit und der hochschulrechtlichen Vorgaben dürfen für Prüfungen nur das Videokonferenzsystem BigBlueButton der Universität Paderborn sowie alternativ DFNconf des DFN-Vereins genutzt werden.
Zusätzlich sind die Corona-Epidemie-Regelung der Universität Paderborn : vom 11. Mai 2020 zu beachten.
Bei allen Videokonferenztools im Zusammenhang mit Prüfungen haben die Prüfer*innen folgendes sicherzustellen.
- Videokonferenzen sind zulässig, aber nur soweit eine Präsenzprüfung unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen unverhältnismäßig wäre.
- Aufzeichnungen der Prüfungen sind nicht erlaubt.
- Es sind ausschließlich die Tools BigBlueButton und DFNconf zulässig.
- Bei der Nutzung digitaler Tools im Rahmen von Prüfungen sind wie immer aber auch in besonderem Maße die Grundlagen des Datenschutzes zu beachten; im Anschluss: Alle Nutzer*innen sind aufgefordert, datenschutzrechtskonform zu agieren und Beratung zur Bestimmung individueller datenschutzrechtlicher Risiken in Anspruch zu nehmen.
- Alle Nutzer*innen haben im Vorfeld der Nutzung von Videokonferenzen die Datenschutzerklärung und Nutzungshinweise für das gewählte Tool zu berücksichtigen.
- Die Kandidat*innen und die Beisitzer*innen sind spätestens im Zeitpunkt der Terminabsprache auf die Nutzung des jeweiligen Videokonferenz-Tools und auf die Erforderlichkeit der Nutzung hinzuweisen.
- Den Kandidat*innen und den Beisitzer*innen sind mit der Einladung die Zugangsdaten zur Videokonferenz zu übermitteln.
- Die Prüfer*innen müssen sicherstellen, dass mehrere Kandidat*innen nicht gleichzeitig an derselben Konferenz teilnehmen können. Es sind unterschiedliche Konferenzräume zu verwenden oder es ist ein zeitlicher Sicherheitskorridor von 15 Minuten einzuhalten.
Für das Videokonferenzsystem BigBlueButton (como-BBB) gibt es konkrete Empfehlungen für mündliche Prüfungen, die sich aber auf DFNconf übertragen lassen.