Allgemeine Informationen
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Informationen | |
Betriebssystem | Alle |
Service | PANDA |
Interessant für | Angestellte und Studierende |
HilfeWiki des ZIM der Uni Paderborn |
Onlineprüfungen sind durch die entsprechenden Verordnungen sowohl vor Ort als auch als Distanzprüfung weiterhin möglich. Melden Sie Ihre Prüfung frühzeitig an, damit der Prüfungskurs rechtzeitig auf dem Prüfungsmoodle angelegt und eingeplant werden kann.
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Zur Unterstützung von digitalen Prüfungen finden Sie in Confluence ausführliche Anleitungen für sämtliche Aspekte von Online-Prüfungen, beginnend bei der Planung bis hin zur Absicherung der Ergebnisse.
Die Hilfeseiten sind nur über das Uni-Netz oder VPN erreichbar (mehr dazu hier).
Zu den Hilfeseiten auf Confluence
Prüfungsmoodle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das IMT bietet ein eigenes Prüfungsmoodle an: https://pruefung.uni-paderborn.de Alle Prüfungen müssen verpflichtend ab dem 01.01.2024 auf dem neuen Prüfungsmoodle durchgeführt werden.
Prüfung@UPB entspricht in Hinsicht auf das Design und den allgemeinen Funktionen PANDA, da auf beiden Systemen die gleiche Moodle Version installiert ist. Sie werden sich hier also zurechtfinden, wenn Sie bereits auf PANDA online geprüft haben. Falls Sie also Fragen zu Aktivitäten oder Funktionen haben, können Sie auch immer gerne auf https://hilfe.uni-paderborn.de/PANDA nachschauen.
Es gibt allerdings einige Besonderheiten im Prüfungsmoodle:
- Anzeige der Matrikelnummer: Das Prüfungsmoodle zeigt Ihnen in der Teilnehmer/innen Übersicht Ihres Kurses zusätzlich zu Namen und E-Mail-Adressen der Studierenden auch die Matrikelnummer an. Dies vereinfacht bspw. die Notenzuordnung und den Export der Noten nach PAUL.
- Rollen: Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Rollen, die Nutzer/innen im Prüfungsmoodle zugewiesen werden können und mit welchen Rechten diese verbunden sind.
Rolle | Vergleichende Rolle in PANDA | Beschreibung |
Prüfer/in | Dozent/in | Prüfer/innen dürfen einen Kurs verwalten, Materialien hinzufügen, Aktivitäten bearbeiten und Teilnehmer/innen beurteilen. |
Prüfungsassistenz | Dozentenassistent/in | Prüfungsassistenz hat die gleichen Rechte wie die Rolle Prüfer/in, wird aber nicht in der Kursübersicht angezeigt. |
Korrekturassistenz | - | Korrekturassistenz, ohne Bearbeitungsrecht dürfen in Kursen unterrichten und Teilnehmer/innen bewerten, aber sie können nichts im Kurs verändern. |
Teilnehmer/in | Teilnehmer/in | Teilnehmer/innen haben grundsätzlich weniger Rechte in einem Kurs. |
- Anpassung der Rechte im Prüfungsmoodle: Im Vergleich zu PANDA sind folgende Rechte auf dem Prüfungsmoodle verboten/deaktiviert:
- Teilnehmer/innen können sich nicht aus Kursen austragen.
- Teilnehmer/innen können ihr eigenes Profil nicht bearbeiten.
- Mitteilungen sind systemweit deaktiviert.
- Meine Dateien sind deaktiviert. Diese Rechte wurden verboten/deaktiviert, um Täuschungsversuche innerhalb des Prüfungsmoodles zu unterbinden. Bedenken Sie jedoch, dass, je nach Prüfungsformat, auch auf andere Art und Weise Täuschungsversuche begangen werden können. Weitere Informationen finden Sie hier:
- https://docs.moodle.org/403/de/Tests_effektiv_durchf%C3%BChren#Sicherheit_und_Schummeln_bei_Tests
- https://www.uni-paderborn.de/lehre/digitale-lehre/digitale-pruefformate/tipps-fuer-tests-mit-panda
- Kein PAUL Abgleich: Die Studierenden aus den PAUL LV können nicht mit den Prüfungskursen sychronisiert werden. Personen müssen sich also selbst einschreiben oder manuell eingeschrieben werden.
Sie können sich das Prüfungsmoodle gerne auch bereits vorab testen. Sie können dazu einen Testkurs beantragen, indem Sie Testprüfungen durchführen können. Die nötigen Angaben zum Kursantrag finden Sie auf der Startseite von https://pruefung.uni-paderborn.de.
Rechtliche Aspekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Hinsichtlich der Durchführung von Online-Prüfungen gilt die Ordnung zur „Regelung von Online-Prüfungen vom 31.03.2023“ der UPB. Ergänzend gilt die HDVO, welche eine Berücksichtigung folgender Punkte vorsieht (nach § 19 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 HDVO).:
- Die Studierenden müssen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nach § 29 HDVO informiert werden.
- Die Studierenden müssen über die technischen Anforderungen an die einzusetzenden Kommunikationseinrichtungen und die organisatorischen Bedingungen für eine ordnungsgemäße Prüfungsdurchführung informiert werden.
- Den Studierenden sollte die Möglichkeit gegeben werden, Technik, Ausstattung und die räumliche Umgebung vor der Prüfung, bspw. in Form einer Probeklausur, zu prüfen.