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Nach der Erstellung des Uni-Accounts sollten Sie sich in die Benutzerverwaltung einloggen, die dort gegebenen Möglichkeiten anschauen und eventuell erforderliche Änderungen und Ergänzungen vornehmen. Dort können Sie z. B. das Passwort ändern, eine E-Mail-Weiterleitung anlegen oder ändern, die Spam-Quarantäne ein- und ausschalten, den Zugang zu den Poolraumrechnern und ein Homeverzeichnis einrichten sowie Zertifikate für den Zugang zum WLAN (Funknetz) beantragen.
Wichtig: Sollten Sie bereits über eine E-Mail-Adresse verfügen und diese weiter nutzen wollen, so richten Sie bitte in der Benutzerverwaltung unter "Mailbox" eine E-Mail-Weiterleitung ein.
Rechnerzugang und Netzwerkspeicher[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Um die Rechner in den Poolräumen und um Speicherplatz im Web nutzen zu können, müssen Sie unter "Rechnerzugang und Homepage" Ihr Home-Directory freischalten. Sie erhalten dann ein eigenes Homeverzeichnis mit der Möglichkeit, WWW-Seiten zu publizieren. Die Rechner in den Poolräumen können Sie sofort nach der Aktivierung des Rechnerzuganges nutzen. Weitere Informationen rund um den Netzwerkspeicher finden Sie hier
Erweiterte Betreuung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Als Angehörige(r) bestimmter Fakultäten / Fächer / Einrichtungen haben Sie außerdem die Möglichkeit, dem jeweiligen dezentralen Rechnerbetrieb zusätzlich zum IMT die Administration Ihres Uni-Accounts zu erlauben. Rufen Sie dazu die Benutzerverwaltung auf und wechseln Sie zu "Betreuung". Wenn Sie einem dezentralen Rechnerbetrieb die Erlaubnis zur Administration des Uni-Accounts erteilen, können Sie sich in Support-Angelegenheiten auch an die dortigen Mitarbeiter(innen) wenden. Sie können die Erlaubnis zur Betreuung jederzeit widerrufen.
Angebotene Dienste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Als Nutzer(in) des Uni-Accounts können Sie ferner bei verschiedenen Einheiten der Hochschule Dienste beantragen, konfigurieren und kündigen. Rufen Sie dazu die Benutzerverwaltung auf und wechseln Sie zu "Dezentrale Dienste". Ihr Benutzername gilt auch für die neu beantragten dezentralen Dienste. Die Dienste stehen nach der Beantragung in der Regel allerdings nicht sofort zur Verfügung, sondern müssen zunächst von der entsprechenden Stelle genehmigt werden. Einzelheiten dazu werden beim jeweiligen Dienst erläutert.