Videokonferenz-Tools fuer Bewerbungsverfahren - Auswahlkommissionen - Berufungsverfahren /
Version vom 25. Mai 2020, 11:11 Uhr von Anbr (Diskussion | Beiträge)
Allgemeine Informationen
Information | |
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Informationen | |
Betriebssystem | Alle |
Service | Medientechnische Veranstaltungsunterstützung |
Interessant für | Angestellte und Gäste |
HilfeWiki des ZIM der Uni Paderborn |
Unter Berücksichtigung des Beschäftigtendatenschutzes, der Chancengleichheit und der hochschulrechtlichen Vorgaben ist für Bewerbungsverfahren, Auswahlkommissionen und Berufungsverfahren nur die Nutzung der Videokonferenzsysteme Jitsi Meet (IMT) der Universität Paderborn sowie alternativ DFNconf des DFN-Vereins zulässig.
Tabellarische Übersicht zu „Videokonferenz-Tools für Bewerbungsgespräche und Auswahlkommissionen"
Tabellarische Übersicht zu „Videokonferenz-Tools für Berufungsverfahren"
Bei allen Videokonferenztools im Zusammenhang mit Personalvorgängen haben die jeweilige Stelle bzw. die Kommissionsvorsitzenden folgendes sicherzustellen.
Für Bewerbungsgespräche, Auswahlkommissionen und Berufungsverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Videokonferenzen sind zulässig, aber nur soweit eine Präsenzvorstellung unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen unverhältnismäßig wäre. Die Videokonferenzen muss erforderlich sein. Arbeitserleichterungen stellen keine Erforderlichkeit dar.
- Aufzeichnungen der Videokonferenzen sind nicht erlaubt.
- Es sind ausschließlich die Tools Jitsi (IMT) und DFNconf zulässig.
- Alle Nutzer*innen haben im Vorfeld der Nutzung von Videokonferenzen die Datenschutzerklärung und Nutzungshinweise für das gewählte Tool und die Informationen zum Datenschutzhinweise im Bewerbungsverfahren und im Beschäftigungskontext zu berücksichtigen.
- Bewerber*innen und Teilnehmer*innen sind spätestens im Zeitpunkt der Einladung auf die Nutzung des jeweiligen Videokonferenz-Tools und auf die Erforderlichkeit der Nutzung hinzuweisen.
- Bewerber*innen und Teilnehmer*innen sind mit der Einladung die Zugangsdaten zur Videokonferenz zu übermitteln.
- Die einladende Stelle / die der Kommissionsvorsitzende*r muss sicherstellen, dass mehrere Bewerber*innen nicht gleichzeitig an derselben Konferenz teilnehmen können. Es sind unterschiedliche Konferenzräume zu verwenden oder es ist ein zeitlicher Sicherheitskorridor von 15 Minuten einzuhalten.
- Allen Bewerber*innen müssen die gleichen Chancen für diese Form des Bewerbungsverfahrens eingeräumt sein. Für ein Bewerbungsverfahren darf grundsätzlich nur das gleiche Videokonferenz-Tools genutzt werden. Dies ist im Vorfeld der/dem Bewerber*in mitzuteilen und mit den Gremienmitgliedern, Personalräten, GBA und Schwerbehindertenvertretung abzustimmen. Ein Probebetrieb ist zwingend.
Nur für Berufungsverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Der hochschulöffentliche Teil der Videokonferenz muss vom nichthochschulöffentlichen Teil der Videokonferenz-Sitzung getrennt werden. Hierfür sind unterschiedliche Konferenzräume zu verwenden oder es ist ein zeitlicher Sicherheitskorridor von 10 Minuten einzuhalten.
- Das Teilnahmerecht aller Professoren* innen (nicht Juniorprofessoren*innen ) der jeweiligen Fakultätsratssitzung ist über das Videokonferenz-Tool sicherzustellen. Das Dekanat informiert fristgemäß alle Professoren*innen über entsprechende Videokonferenz-Sitzung.
- In der Sitzung der Berufungskommission bzw. des Fakultätsrates, in der über den Listenvorschlag abgestimmt wird, muss eine nach Gruppen getrennte, geheime Abstimmung sichergestellt sein (Professoren*innenmehrheit). Dies ist zu dokumentieren. Das Ergebnis ist allen Gremienmitgliedern mitzuteilen. Hierfür ist das System Como oder Briefwahl zu nutzen.